Freitag, 29. Mai 2009

Schweiz bald kein Piratenparadies mehr


Schweiz bald kein Piratenparadies mehr

von Henning Steier

Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden demnächst verschickt.


In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten
Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Auch wer zahlt, wird enttarnt

Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Die Seite gulli.com hat nun berichtet, dass ein deutscher RapidShare-Nutzer eine Geldbusse von mehreren Tausend Euro zahlen musste. Er soll urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und anschliessend eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten haben.

Info
http://www.20min.ch/digital/webpage/story/27628516

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