Sonntag, 31. Mai 2009

Pause bei Rapidshare


So ich werde erst mal eine pause machen mit files auf Rapidshare
zu uppen
und warte mal ab wie es dort weiter geht
es kann sein das ich weiter uppe aber wo anders
alle Rapidshare files werden ab heute abend down sein!
mfg Classics

Pause bei Rapidshare


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und warte mal ab wie es dort weiter geht
es kann sein das ich weiter uppe aber wo anders
alle Rapidshare files werden ab heute abend down sein!
mfg Classics

Freitag, 29. Mai 2009

Auskunftsanspruch in Deutschland betrifft nur schwere Rechtsverletzungen Tausch von Privatkopien bleibt unberührt

Auskunftsanspruch in Deutschland betrifft nur schwere Rechtsverletzungen
Tausch von Privatkopien bleibt unberührt

Cham, Schweiz (ots) - Die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (Auskunftsanspruch) hat Verunsicherung unter den RapidShare-Anwendern weltweit verursacht. Sie betrifft jedoch ausschließlich Services, die in Deutschland genutzt werden.

Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor. Er wird in der Regel entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren Rechtsverletzungen geltend gemacht. "Dementsprechend betrifft der Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze. Dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert wird, ist überraschend", erläutert Bobby Chang, COO von RapidShare. "Der Austausch von Dateien über RapidShare ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in Deutschland. Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben." Verboten ist jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten.

Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, ist von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar.

Über RapidShare

Die RapidShare AG hostet Informationen für Unternehmen und Privatpersonen: Über das so genannte 1-Click-Hosting lädt der Anwender seine Daten in wenigen Schritten auf das System und erhält einen Link, über den er die Informationen bei Bedarf wieder herunterladen oder löschen kann. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006 gegründet und hat ihren Sitz in Cham in der Schweiz.

Auskunftsanspruch in Deutschland betrifft nur schwere Rechtsverletzungen Tausch von Privatkopien bleibt unberührt

Auskunftsanspruch in Deutschland betrifft nur schwere Rechtsverletzungen
Tausch von Privatkopien bleibt unberührt

Cham, Schweiz (ots) - Die Gesetzesnovelle des Paragrafen 101 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (Auskunftsanspruch) hat Verunsicherung unter den RapidShare-Anwendern weltweit verursacht. Sie betrifft jedoch ausschließlich Services, die in Deutschland genutzt werden.

Das deutsche Gesetz sieht den Auskunftsanspruch für Rechtsverletzungen "gewerblichen Ausmaßes" vor. Er wird in der Regel entweder bei besonders vielen oder bei besonders schweren Rechtsverletzungen geltend gemacht. "Dementsprechend betrifft der Auskunftsanspruch die meisten deutschen User nicht, ihre Privatsphäre und ihre Daten sind genau so geschützt wie zuvor. Wir protokollieren nicht, was ein Anwender herunterlädt. Die informationelle Selbstbestimmung ist einer der Grundsätze jeder Demokratie. Gleichzeitig halten wir uns an die Gesetze. Dass diese Tatsache als Enthüllung kommentiert wird, ist überraschend", erläutert Bobby Chang, COO von RapidShare. "Der Austausch von Dateien über RapidShare ist genauso legal wie das Nutzen jedes anderen Webhosters, auch in Deutschland. Aufgrund der Privatkopie darf jeder Käufer von seinen Datenträgern, die nicht kopiergeschützt sind, ein privates Duplikat anfertigen und es beispielsweise bei RapidShare speichern. Erlaubt ist außerdem, über RapidShare eine Kopie solcher Dateien an Freunde oder Verwandte weiterzugeben." Verboten ist jedoch, urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich zugänglich zu machen, also beispielsweise Links zu Musik oder Filmen in Foren zu posten.

Ob und in welchem Umfang Auskunft erteilt wird, ist von Land zu Land und Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Anfragen zu Transaktionen in Deutschland können jedoch an alle Internetprovider, Filehoster oder anderer Serviceanbieter weltweit gestellt werden, unabhängig von ihrem Firmensitz oder vom Standort ihrer Server. "Wer glaubt, wir würden einfach so IP-Adressen herausgeben, irrt sich", stellt Chang klar.

Über RapidShare

Die RapidShare AG hostet Informationen für Unternehmen und Privatpersonen: Über das so genannte 1-Click-Hosting lädt der Anwender seine Daten in wenigen Schritten auf das System und erhält einen Link, über den er die Informationen bei Bedarf wieder herunterladen oder löschen kann. Die RapidShare AG wurde im Jahr 2006 gegründet und hat ihren Sitz in Cham in der Schweiz.

Schweiz bald kein Piratenparadies mehr


Schweiz bald kein Piratenparadies mehr

von Henning Steier

Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden demnächst verschickt.


In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten
Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Auch wer zahlt, wird enttarnt

Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Die Seite gulli.com hat nun berichtet, dass ein deutscher RapidShare-Nutzer eine Geldbusse von mehreren Tausend Euro zahlen musste. Er soll urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und anschliessend eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten haben.

Info
http://www.20min.ch/digital/webpage/story/27628516

Schweiz bald kein Piratenparadies mehr


Schweiz bald kein Piratenparadies mehr

von Henning Steier

Wem Urheberrechte egal sind, der konnte bislang geschützte Werke relativ sicher über den Filehoster Rapidshare.com verbreiten und beziehen. Diese Zeiten sind jetzt vorbei. Die ersten Abmahnungen werden demnächst verschickt.


In Deutschland müssen Piraten zittern, denn RapidShare, einer der grössten
Filehoster, kooperiert neu mit den Ermittlungsbehörden: «Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben», sagte eine Sprecherin von RapidShare gegenüber 20 Minuten Online. Die IP-Adresse ist eine Art Nummernschild des Computers, über das die Anbieter von Internetzugängen ihre Kunden identifizieren können.

Auch wer zahlt, wird enttarnt

Bei nicht zahlenden RapidShare-Usern werde gespeichert, welche Datenmenge von welcher IP-Adresse während der vergangenen zehn bis 100 Minuten heruntergeladen wurde, so die Sprecherin. Diese Informationen blieben zirka zwei Stunden lang im System. Bei Premium-Usern werde die Datenmenge, welche binnen 24 Stunden von einer IP-Adresse heruntergeladen wurde, protokolliert. Diese Informationen bleiben derzeit 30 Tage auf den Servern von RapidShare und können in der Premium-Zone eingesehen werden. Zu dieser haben nur Besitzer von kostenpflichtigen Accounts Zugang; sie haben für umgerechnet etwa 83 Franken Jahresgebühr unter anderem erhöhte Bandbreite und mehr Webspeicher zur Verfügung als Free-User. Die Seite gulli.com hat nun berichtet, dass ein deutscher RapidShare-Nutzer eine Geldbusse von mehreren Tausend Euro zahlen musste. Er soll urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen und anschliessend eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch erhalten haben.

Info
http://www.20min.ch/digital/webpage/story/27628516

Xeskiste me




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X Factor 1984


X Factor 1984


Donnerstag, 28. Mai 2009

Clip - Candy Samples S3 Round2 (12 Min)


Englisch

Pw 4all

Ein neuer HOSTER könnt ihr mal mal testen mit dem file

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Englisch

Pw 4all

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Big British Plumpers




Big British Plumpers




Butterflies (hardcore version)




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Worksex - (vhs Rip)


Deutsch

Worksex - (vhs Rip)


Deutsch

Daddy's Little Girl


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